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Die Rechtsform entscheidet über steuerliche Pflichten, juristische Grundlagen und wirtschaftliche Grundlagen.
Damit stellt sie den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens dar.
In Deutschland ist es erfordelich sich für eine gültige Rechtsform zu entscheiden und dies dann dem Finanzamt, der Handelskammer und der Industriekammer direkt zu beginn der Gündung mitzuteilen.
Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der verschienden Rechtsformen.
Doch zu erst müssen Sie sich zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft entscheiden. Der Unterscheid zwischen den Gesellschaften liegt darin, dass es Unterschiede in der Geschäftsführung, Haftung und Gewinnverteilung gibt. In den Geschäftsführungen wird zwischen einem persönlichen Gesellschafter (Personengesellschaft) und einem Geschäftsführer oder Vorstand (Kapitalgesellschaft) unterschieden.
Die Haftung gilt in der Personengesellschaft als Unbeschränkt während in der Kapitalgesellschaft die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird. Auch bei der Gewinnaufteilung gibt es einen massiven Unterschied, in der Personengesellschaft wird der Gewinn nach Köpfen aufgeteilt, während in der Kapitalgesellschaft der Gewinn nach Kapitaleinlagen aufgeteilt wird.
Personengesellschaft:
OHG
In der offenen Handelsgesellschaft(OHG) ist kein Mindeskapital erforderlich.
Jeder Gesellschafer hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten, so kann der Gesellschaftsvertrag relativ frei gestaltet werden und das Unternhemen frei geführt werden. Bei Kreditintstituten hat die OHG eine höhere Kreditwürdigkeit als ein Einzelunternehmen. Entscheidet man sich für die OHG, so ist man verpflichtet sich einer Buchführung zu unterwerfen. Sie beeinhaltet die unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter, die mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.
KG
In der Kommanditgesellschaft(KG) ist kein Mindeskapital erforderlich.
Zusätzliches Kapital kann durch Kommanditisten (Beteiligte) erworben werden. Die Entscheidungsgewahlt liegt aber dennoch bei dem Komplementär (Unternehmer),der die volle Haftung mit seinem Privatvermögen hat.
GbR
In der Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR) gibt es keine Formalitäten und es ist auch kein Mindeskapital erforderlich. Dennoch ist das Maß an Mitbestimmungsrecht jedes einzelnen Gesellschafters sehr hoch.
Die GbR Haftet voll mit Iherem Gesellschafts- und Privatvermögen.
Kapitalgesellschaften:
GmbH
Wer eine GmbH gründen möchte kann dies Einzelnt oder in einem Team tun. Es bietet steuerliche Vorteile und hat eine beschränkte Haftung die sich nur auf das Gesellschaftsvermögen bezieht. Gleichzeitig bringt die GmbH aufwendige Gründerformalitäten, so wie die verpflichtene Eintragung in das Handelsregister mit sich. Das Mindeskapital beträgt 25.000 Euro.
AG
Die Aktiengesellschaft kann einzelnt oder im Team gegründet werden. Sie bietet zudem ein hohes Ansehen und kann durch den Verkauf von Firmenanteilen (Aktien) ein zusätzliches Kapital erwirtschaften. Die Haftung beschränkt sich nur auf das Gesellschaftsvermögen. Um eine AG gründen zu können benötigt man ein Mindeskapital von 50.000 Euro. Sie ist die aufwendigste und teuerste Gründung einer Rechtsform. Mit ihr ist man verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Die Entscheidungsbefugnis wird duch einen Aufsichtsrat eingeschränkt.Der Aufsichtsrat muss aus mindestens 3 Personen gebildet werden, das Mitbestimmungsrecht erfolgt aber dennoch duch Aktionäre und Arbeitnehmer.
UG
Die Unternehmergesellschaft(UG) kann einzelnt oder im Team gegründet werden. Sie verfügt über einfache Gründungsformalitäten mit relativ niedrigen Gründungskosten. Die Haften bschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Allerdings ist es verpflichtend sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Wer sich für eine UG entscheiden sollte muss sich bewusst darüber sein das diese eine sehr geringe Kreditwürdigkeit hat.
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