Worin unterscheidet sich ein Hauptgewerbe zum Nebengewerbe?

Hauptgewerbe

Unter einem Hauptgewerbe versteht man ein Gewerbe, das nicht mehr als Nebenverdienst zum Angestelltenverhältnis gesehen wird. In einem Hauptgewerbe ist man sein eigener Vorgesetzter mit seinen eigenen führenden Regeln. Dabei liegt die wöchentliche Arbeitszeit bei mehr als 20 Std./Woche für den Selbständigen. Er beschäftigt seine Mitarbeiter, die mehr als „geringfügige Beschäftigte“ sind, dadurch verdient er mehr als im Angestelltenverhältnis.
Möchte man sein Gewerbe als Hauptgewerbe anmelden, benötigt man ein hoheß Maß an Organisationsgeschick, um zeitgleich die Prozesse im Geschäft verfolgen zu können und die Geschäftsführung unter einen Hut zu bringen. Die Existenzgründung im Hauptgewerbe ist ein großer Schritt und kann extreme Folgen mit sich tragen falls dies schief gehen sollte. Denn hierbei kommt es auf eine persönliche Stärke mit einer Risikobereitschaft an, da der Vergleich zum Nebengewerbe kein hohes finanzielles Risiko für Gründer besteht.

Nebengewerbe

Unter einem Nebengewerbe versteht man ein Gewerbe das nicht in Vollzeit ausgeführt werden darf. Auch hier ist man sein eigener Vorgesetzter, doch mit Einschränkungen, die im Verhälnis mit der eigentlichen Vollzeitstelle steht.
Ein Nebengewerbe muss dem Arbeitsgeber mitgeteilt werden, um einer möglichen Konkurrenz oder einem Interessenkonflikt aus dem Weg zu gehen. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen Ihr Nebengewerbe verbieten, wenn es die Arbeitszeiten von 8 Stunden am Tag (Haupt- + Nebenjob), einer Ruhepause von 11 Stunden zwischen den zwei Arbeitsstellen oder Sie Ihren Hauptjob vernachlässigen. Sollten Sie das Maß an 15 Arbeits Std./Woche für Ihr Nebengewerbe überschreiten, ist dies nicht mehr als Nebengewerbe anzusehen sondern gilt als Hauptgewerbe.

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