Bürokratie – Ab zum Amt für die erste eigene Bar

Mit Ihrer Bar gründen Sie nicht nur einen Ort, an dem Ihre Kunden eine schöne Zeit verbringen sollen, sondern auch ein unter Rechtnormen stehendes Unternehmen. Wichtig ist also auch die gesetzliche Absicherung Ihrer Bar. Dazu gehören die grundsätzliche Beantragung eines Gewerbescheins um sich überhaupt selbstständig machen zu können, aber auch die Einhaltung von Hygienevorschriften, dementsprechende Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter und natürlich vieles Weitere.

Die im Folgenden aufgelisteten Angelegenheiten der Bürokratie sind nach Kategorien geordnet. Beachten Sie jede Kategorie, denn die meisten zu beantragenden Dokumente für jeden angehenden Barbesitzer von Bedeutung sind. Beachten Sie, dass bei nicht-Erfüllung dieser bürokratischen Pflichten je nach Punkt ein hohes Bußgeld und Nachzahlungen fällig werden können.

Dokumente der Bürokratie

Welche Dokumente, Formulare und Anträge Sie bei welchem Amt, Versicherung oder Genossenschaft abgeben müssen, erfahren Sie hier.

Gewerbeschein

Was ist ein Gewerbeschein?
Einen Gewerbeschein zu beantragen gehört zu den ersten Amtshandlungen einer selbstständigen Person, welche am Wirtschaftsverkehr teilnimmt. Das heißt dass jeder der Waren einkauft um diese anschließend (ggf. verknüpft mit einer Dienstleistung) zu verkaufen, die Pflicht hat sein Gewerbe anzumelden. Und somit auch Sie als zukünftiger, selbstständiger Barbesitzer.

Wie und wo beantrage ich einen Gewerbeschein?
Um einen Gewerbeschein zu beantragen, müssen Sie ein dementsprechendes Formular ausfüllen. Dieses müssen Sie anschließend zum ortsansässigen Gewerbemeldestelle überbringen. Die Bearbeitungsgebühr ist dabei von dem jeweiligen Amt abhängig und kann von 20 bis 70 Euro variieren. Es empfiehlt sich den Gewerbeschein vor der Eröffnung Ihrer Bar zu beantragen, da es bei nicht-Einhaltung dieser Frist zu Bußgeldern und Nachzahlungen kommen kann.

Weitere Informationen und ein Link zum Bewerbungsformular finden Sie auf: https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden-formular.

Konzession

Was ist eine Konzession?
Wenn Alkohol und Speisen angeboten werden. Gewerbeschein reicht für Gaststätte nicht. „Gaststättenerlaubnis“.

Wie und wo beantrage ich eine Konzession? 

Schufa Auskunft

Kreditwürdigkeit (auch wenn kein Kredit aufgenommen wird) um Zahlungsausfälle auszuschließen.

GEMA

Sollten Sie vorhaben, in Ihrer zukünftigen Bar (wenn auch nur nebenbei) Musik zu spielen, so müssen Sie Gebühren an die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, oder auch GEMA zahlen. Ansonsten machen Sie sich beim Abspielen von kommerziellen Musikstücken strafbar durch Urheberrechtsverletzung. Um an die GEMA zu zahlen, müssen Sie sich beim Portal der GEMA anmelden und ein Formular ausfüllen um somit monatlich einen Betrag nach einem personalisierten Tarif zu zahlen. Dieser Tarif wird nach Aufführungsort und –art festgelegt und kann auf der Internetseite der GEMA eingesehen werden. https://www.gema.de/.

GEZ und Pay-TV

Besonders für Fußballspiele auf öffentlich-rechtlichen Sendern lohnt es sich einen Fernseher oder Projektor mit Leinwand zu installieren um Kundschaft anzulocken. Auch hier müssen gegebenenfalls Gebühren in Form vom Rundfunkbeitrag bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) oder Pay-TVs wie „Sky“ oder ähnlichem. Die Höhe des Rundfunkbeitrags hängt dabei, anders als die Abgaben der GEMA, von der Anzahl der Mitarbeiter, Betriebsstätten und firmeneigene Kraftfahrzeuge ab. Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, können Sie über https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html# Ihre Fragen stellen.
Für zusätzliche Tipps und Tricks zum Thema GEMA- und GEZ-Gebühren, sind folgende Seiten zu empfehlen:
https://www.gastro-hero.de/cheers/gema-und-gez-in-der-gastro-so-vermeiden-sie-nachzahlungen/
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/unterlagen.html

Bei Pay-TV-Anbietern, wie „Sky“ ist zu beachten, dass Gastronomiebesitzer, wie Sie mit Ihrer zukünftigen Bar, eine Art „Business-Vertrag“ mit erhöhten Tarifen, abhängig von der Ladengröße Ihrer Bar abschließen. Dabei lohnt es sich, sich direkt bei dem jeweiligen Pay-TV-Anbieter zu melden, um sich ein individuelles Angebot einzuholen.

Gesundheitszeugnis und Schulung

Damit Speisen und Getränke ausgegeben werden dürfen. Schulung damit Sie und Mitarbeiter Hygienestandards einhalten. Wo? Gesundheitsamt.

Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Infeketionsschutzgesetz (IfsG)

Nichtraucherschutz

Bundesländerabhängig

Alkohol Jugendschutz

Kein Alkohol unter 16/18 Jahren

Jugendarbeiterschutz

Angestellte 15 bis 18 Jahren nur täglich maximal 8 Stunden arbeiten.

Für den Fall, dass am Bargebäude etwas innen oder außen geändert wird:

Antrag auf bauliche Änderungen innen/außen, Antrag auf Abnahme der baulichen Änderungen

Falls was innen/außen am Gebäude geändert wird.

Für den Fall, dass Sie eine Gaststätte von jemandem Übernehmen:

Verzichtserklärung des Vorgängers

Bei Übernahme einer Gaststätte

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