Wie bekomme ich die Gaststättenkonzession?

Wenn Sie eine bar eröffnen möchten, müssen Sie vorab einige Genehmigungen vorzeigen. Sie tragen große Verantwortung gegenüber Ihren Kunden.  Daher gilt es, einige Gesetze und Vorschrifte zu beachten. Wichtig ist, dass Sie laut Gaststättengesetz eine Erlaubnis (§2) benötigen, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten.

Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?

Um die Gaststättenkonzession sowie die Ausschanklizenz (Genehmigung für den Ausschank alkoholischer Getränke) zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt vorlegen:

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    • polizeiliches Führungszeugnis
    • Auszug aus Gewerbezentralregister (zeigt, ob Sie schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen haben)
      • Hinweis: beide Dokumente erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
      • erhalten Sie durch das verantwortliche Finanzamt
  • Fachliche Eignung

    • Gaststättenunterrichtung der IHK (Industrie- & Handelskammer)  – Bescheinigug der Teilnahme
      • Hinweis: In den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist diese Unterrichtung nicht mehr erforderlich.
      • Hinweis: Falls Sie bereits eine gastronomische Ausbildung vorweisen können, benötigen Sie keinen weiteren Gaststättenunterricht.
    • Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt – Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist
      • Hinweis: Beachten Sie, dass ebenfalls alle Ihre Mitarbeiter dieses Gesundheitszeugnis vorweisen können.
      • Hinweis: Stellen Sie sich auf regelmäßige Kontrollen durch das Gesundheitsamt ein. Seien Sie sicher, dass alle mit den aktuellen Hygienevorschriften vertraut sind.
  • Miet- / Pacht- / Kaufvertrag der Räumlichkeiten

    • Hinweis: Falls die Räumlichkeiten erstmalig zum Zweck der Gastronomie genutzt werden, sollten Sie Rücksprache mit dem Bauamt halten. Vor allem, wenn Sie Umbauten planen, müssen diese mit dem Bauamt abgesprochen werden.
  • Landesrechtliche Vorschriften müssen erfüllt sein

    • Bezüglich der Räumlichkeiten müssen die jeweiligen Vorschriften des Landes für das Gaststättengewerbe müssen erfüllt werden.

Auf dem Weg zur Eröffnung Ihrer eigenen Bar gilt es neben der Beachtung aller Gesetze und Vorschriften ebenfalls ein individuelles Geschäftskonzept zu erstellen. Lesen Sie mehr dazu hier: Konzept für Ihre erste eigene Bar